Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Diese Seite wird nach und nach ergänzt.

Bitte informieren Sie sich auch anhand unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Bestandteil Ihres Unterrichtsvertrags mit uns sind und die daher maßgeblich in allen Fragen rund um Unterrichtserteilung und Unterrichtsentgelt sind. Die AGB erhalten Sie auch auf Wunsch in der Verwaltung. Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie weitere Fragen haben. Wir informieren Sie gerne.

Fragen zum Unterrichtsentgelt

Wie wird das Unterrichtsentgelt berechnet bzw. abgebucht?

Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresbeitrag für ein Schuljahr und wird in 12 Monatsbeiträgen vom Konto des Zahlungspflichtigen per Bankeinzug abgebucht. Die monatliche Zahlung ist immer am ersten eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Für einen Jahresbeitrag erhält der Schüler 35 Unterrichtseinheiten. Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli. Beginnt ein Unterrichtsvertrag während des laufenden Schuljahres, werden lediglich die bis zum Schuljahresende verbleibenden Stunden mit dem Einzelstundenpreis berechnet und in monatlichen Raten abgebucht.

Ich habe mich zum Schuljahresbeginn neu angemeldet. Warum wird trotzdem eine Rate für August abgebucht/warum ist die erste Rate so hoch?

Für den Unterricht an unserer Musikschule berechnen wir Ihnen einen Jahresbeitrag für ein Schuljahr.
Für diesen Jahresbeitrag erhalten Sie gemäß Unterrichtsvertrag 35 Unterrichtseinheiten.
Der Jahresbeitrag ergibt sich aus dem Entgelt für eine Einzelstunde multipliziert mit 35 Unterrichtseinheiten.
Er wird in 12 monatlichen Raten von Ihrem Konto abgebucht.
Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli.
Daher buchen wir eine Rate für August ab, auch wenn der Unterricht erst später beginnt. Der Jahresbeitrag, den wir insgesamt (in 12 Raten) abbuchen, beträgt aber in jedem Fall nur 35 x das Entgelt für eine Einzelstunde.

Bitte informieren Sie sich auch anhand der Aufstellung auf der Rückseite der Anmeldebestätigung. Dort sind alle Berechnungen für Sie aufgeführt.

Warum wird auch in den Ferien Unterrichtsentgelt abgebucht, obwohl kein Unterricht stattfindet?

Für den Unterricht an unserer Musikschule berechnen wir Ihnen einen Jahresbeitrag für ein Schuljahr.
Für diesen Jahresbeitrag erhalten Sie gemäß Unterrichtsvertrag 35 Unterrichtseinheiten.
Der Jahresbeitrag ergibt sich aus dem Entgelt für eine Einzelstunde multipliziert mit 35 Unterrichtseinheiten.
Er wird in 12 monatlichen Raten von Ihrem Konto abgebucht.
Deshalb buchen wir auch während der Ferien ab. Der Jahresbeitrag, den wir insgesamt (in 12 Raten) abbuchen, beträgt aber in jedem Fall nur 35 x das Entgelt für eine Einzelstunde.

Bitte informieren Sie sich auch anhand der Aufstellung auf der Rückseite der Anmeldebestätigung. Dort sind alle Berechnungen für Sie aufgeführt.

Ich habe mich im laufenden Schuljahr neu angemeldet. Warum ist die erste Rate, die abgebucht wird, so hoch?

Bei Schülern, die sich im laufenden Schuljahr anmelden, zählen wir die verbleibenden Unterrichtseinheiten bis zum Schuljahresende (31.7.) und multiplizieren die Anzahl mit dem Preis für eine Einzelstunde. Dadurch errechnet sich ein Gesamtbetrag, den wir auf monatliche Raten aufteilen. Ab der zweiten Rate entspricht diese der monatlichen Rate, die in unserer Tarifaufstellung aufgeführt ist. Die erste Rate ist die noch verbleibende Differenz zum Gesamtbetrag. Sie ist daher gegebenenfalls höher.

Bitte informieren Sie sich auch anhand der Aufstellung auf der Rückseite der Anmeldebestätigung. Dort sind alle Berechnungen für Sie aufgeführt.

Kann ich bei der Musikschule die Bildungskarte einreichen?

Ja, das ist möglich.
Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite hier oder persönlich bei uns in der Verwaltung. Bitte beachten Sie auch unser Förderprogramm in Verbindung mit der Bildungskarte für die Musikalische Früherziehung - "Entdecke die Musik"

Mehrere Mitglieder unserer Familie nehmen Unterricht an der Musikschule. Gibt es hierfür einen Familienrabatt?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne über mögliche Familienermäßigungen und unter welchen Bedingungen diese gewährt werden.

Mein Kind besucht/ich besuche mehrere Fächer. Gibt es hierfür einen Rabatt?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne über mögliche Mehrfachbelegungsermäßigungen und unter welchen Bedingungen diese gewährt werden.

Ich habe kurzfristige Probleme, das Unterrichtsentgelt pünktlich zu zahlen. Was soll ich tun?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an uns. Meistens finden wir in solchen Fällen gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.
Bitte melden Sie sich frühzeitig. Das vermeidet zusätzliche Kosten für Sie, die etwa entstehen, wenn eine Abbuchung des Unterrichtsentgelts von der Bank mangels Kontodeckung nicht eingelöst wird oder falls wir Ihnen eine Mahnung schicken müssen.

Fragen zum Unterrichtsvertrag

Wie kann ich mich bzw. mein Kind zum Unterricht anmelden?

Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem entsprechenden Formular der Musikschule. Minderjährige können nur von Erziehungsberechtigten angemeldet werden.
Die Anmeldung ist verbindlich und wird mit der schriftlichen Bestätigung durch die Musikschule rechtswirksam.
Bietet die Musikschule nicht innerhalb von sechs Wochen einen Lehrer an, kann die Anmeldung schriftlich zurückgezogen werden.

Wieviel Unterrichtseinheiten erhalte ich pro Schuljahr?

Für einen Jahresbeitrag erhält der Schüler 35 Unterrichtseinheiten.

Wie kann ich meinen Unterrichtsvertrag kündigen?

Der Unterrichtsvertrag kann schriftlich jeweils zum 31. Januar oder zum 31. Juli gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin bei der Musikschule eintreffen.
Die ersten zehn Unterrichtseinheiten ab Unterrichtsbeginn gelten als (kostenpflichtige) Probezeit. Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Vertragsparteien zum Ende der Probezeit schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens mit Ablauf der achten planmäßigen Unterrichtseinheit bei der Musikschule eintreffen.

Gibt es eine Probezeit, in der ich den Vertrag vorzeitig wieder kündigen kann?

Ja, es gibt eine Probezeit. Die ersten zehn Unterrichtseinheiten ab Unterrichtsbeginn gelten als (kostenpflichtige) Probezeit.
Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Vertragsparteien zum Ende der Probezeit schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens mit Ablauf der achten planmäßigen Unterrichtseinheit bei der Musikschule eintreffen.

Fragen zum Unterricht

Findet in den Schulferien Instrumental- oder Vokalunterricht statt?

Nein. Es sei denn, Sie haben mit der Lehrkraft einen Sondertermin vereinbart, etwa um Unterricht nachzuholen.
(Für unsere Musikschule gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen im Bundesland Hessen.)

Was passiert, wenn ich/mein Kind nicht zum Instrumental- oder Vokalunterricht kommen kann?

In diesem Fall bitten wir Sie um frühzeitige Nachricht.
Es besteht leider kein Anspruch auf einen Nachhol- oder Ersatztermin oder auf Rückzahlung von Unterrichtsentgelt.
Bitte bedenken Sie, dass die Lehrkraft in ihrem wöchentlichen Zeitplan für Sie/Ihr Kind einen Termin reserviert, den sie nicht ohne weiteres anders verwenden kann, wenn Sie/Ihr Kind nicht zum Unterricht kommen können/kann.

Was soll ich tun, wenn mein Kind nicht zum Unterricht der Musikalischen Früherziehung oder anderen Gruppenangeboten für Kinder kommen kann?

In diesem Fall bitten wir Sie um frühzeitige Nachricht, damit wir die Lehrkraft informieren können.
Es besteht leider kein Anspruch auf einen Nachhol- oder Ersatztermin oder auf Rückzahlung von Unterrichtsentgelt.

Was passiert, wenn die Lehrkraft krank oder verhindert ist?

Die Lehrkraft oder unsere Verwaltung wird versuchen, Sie rechtzeitig zu informieren.
Kann der Unterricht nicht stattfinden, weil die Lehrkraft verhindert oder erkrankt ist, bieten wir Ihnen einen Ersatztermin an, oder eine Vertretung übernimmt den Unterricht.
Die Lehrkraft oder unsere Verwaltung wird Sie in der Regel rechtzeitig ansprechen und mit Ihnen eine Vereinbarung treffen.

Falls ich/mein Kind über einen längeren Zeitraum nicht zum Unterricht kommen kann, kann ich mich/mein Kind beurlauben lassen?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an uns.
In Sonderfällen (Verhinderung von zusammenhängend mindestens vier Wochen durch Krankheit, Schüleraustausch, Studienfahrten u.Ä.) ist eine entgeltfreie Beurlaubung von bis zu drei Monaten Dauer möglich. Sie muss spätestens zwei Wochen vorher mit entsprechendem Nachweis (z.B. ärztliches Attest) schriftlich beantragt werden.
Über die Beurlaubung entscheidet dann die Schulleitung.

Ich/mein Kind würde gerne das Instrument wechseln. Ist das möglich?

Manchmal stellt man fest, dass das Instrument, für das man sich entschieden hat, doch nicht das Richtige ist. Oder man möchte gerne aus anderen Gründen das Instrument wechseln.
Bitte sprechen Sie zunächst mit der Lehrkraft darüber. Vielleicht liegt das Problem an anderer Stelle. Eventuell ist das Instrument nicht richtig eingestellt oder man macht beim Üben zu Hause etwas falsch. Sollten Sie auf diese Weise keine Lösung finden und nach wie vor das Instrument wechseln wollen, sprechen Sie mit unseren Mitarbeitern in der Verwaltung. Mit etwas Vorlauf können wir Ihnen in der Regel eine Lösung anbieten und einen Wechsel zu einer anderen Lehrkraft organisieren.

Ich komme/mein Kind kommt mit der Lehrkraft nicht mehr klar. Gibt es die Möglichkeit, den Lehrer zu wechseln?

Bitte sprechen Sie in diesem Fall zunächst mit der Lehrkraft. Viele Probleme lassen sich lösen, wenn man offen darüber spricht. Unsere Lehrkräfte sind sehr motiviert, den Unterricht so zu gestalten, dass Sie zufrieden sind.
Sollten Sie nach wie vor einen Lehrerwechsel wünschen, sprechen Sie mit unseren Mitarbeitern in der Verwaltung. In der Regel finden wir eine Lösung und können mit etwas Vorlauf Alternativen anbieten.

Fragen zu den "überzähligen Unterrichtstagen"

Wann sind die Unterrichtstermine?

Auf dieser Seite können Sie sich eine aktuelle Übersicht der Unterrichtstermine als PDF-Datei herunterladen.

Warum erhalte ich an den „überzähligen Unterrichtstagen“ keinen Unterricht?

Für den Unterricht an unserer Musikschule berechnen wir Ihnen einen Jahresbeitrag für ein Schuljahr. Für diesen Jahresbeitrag erhalten Sie 35 Unterrichtseinheiten.
Der Jahresbeitrag ergibt sich aus dem Entgelt für eine Einzelstunde multipliziert mit 35 Unterrichtseinheiten. Er wird in 12 monatlichen Raten von Ihrem Konto abgebucht.
Besteht ein Schuljahr aus mehr als 35 Wochen, legt die Musikschule sogenannte „überzählige Unterrichtstage“ fest, an denen kein regulärer Unterricht stattfindet.

Würden wir an diesen „überzähligen Unterrichtstagen“ unterrichten, müssten wir Ihnen die Unterrichtstage, die über 35 Unterrichtseinheiten hinaus gehen, zusätzlich in Rechnung stellen. Dies ist aus organisatorischen Gründen unmöglich.
Daher muss leider der Unterricht an den „überzähligen Unterrichtstagen“ entfallen.
Bitte bedenken Sie: die 35 vertraglich zugesicherten Unterrichtseinheiten bieten wir Ihnen in jedem Fall an!

Ich habe mich im laufenden Schuljahr neu angemeldet. Wie verhält es sich in meinem Fall mit den „überzähligen Unterrichtstagen“?

Bei Schülern, die sich im laufenden Schuljahr anmelden, zählen wir die verbleibenden Unterrichtseinheiten bis zum Schuljahresende (31.7.) und multiplizieren die Anzahl mit dem Preis für eine Einzelstunde.
Auch hier sind die „überzähligen Unterrichtstage“ bereits berücksichtigt.

Warum unterrichten manche Lehrer/innen trotzdem an „überzähligen Unterrichtstagen“?

Falls eine Lehrkraft aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen an einem regulären Unterrichtstermin nicht unterrichten konnte, kann er Ihnen „Nachholunterricht“ an einem „überzähligen Unterrichtstag“ anbieten.
Auch hier gilt: die 35 vertraglich zugesicherten Unterrichtseinheiten bieten wir Ihnen in jedem Fall an!

Sonstige Fragen

Bietet die Musikschule Leihinstrumente an?

Instrumente leihen Sie am besten und einfachsten über den Fachhandel.
Fast alle Musikgeschäfte und Instrumentenbauer bieten Möglichkeiten an, Instrumente zu leihen (meistens mit im Rahmen eines Mietkaufvertrags).

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